Schwangerschaftskontrollen, Geburt und Wochenbettbetreuung werden von der Krankenkasse übernommen.
Seit März 2014 werden sämtliche Leistungen bei einer Risikoschwangerschaft von der Grundversicherung getragen.
Bei einer ambulanten Geburt werden die Infrastrukturkosten von CHF 700 durch die Krankenkasse bezahlt.
Bei einer stationären Geburt werden sämtliche Kosten der Frau vom Kanton und der Krankenkasse übernommen.
Für den Partner werden die Kosten für Übernachtungen und Mahlzeiten separat in Rechnung gestellt.
Für die Erreichbarkeit in der Schwangerschaft und Pikettdienst während dem Geburtszeitraum erhalten die Hebammen eine Entschädigung von CHF 500.
1) Hebammen-Rufbereitschaft-Entschädigung
2) Geburt und anschliessende Wochenbettbetreuung im Geburtshaus
3) Infrastrukturkosten bei ambulanter Geburt
4) Kosten für Übernachtung Partner/In
Frühstück Partner/In
Mittag /Abendessen Partner/In
Uebernachtungen Kind bis 12 Jahre
Kind bis 6 Jahre pro Mahlzeit
Kind 7 bis 12 Jahre pro Mahlzeit
5) Geburtspoolmiete für zu Hause
CHF 500.00
(Fallpauschale durch Krankenkasse und Kanton)
CHF 700.00 (durch die Grundversicherung gedeckt)
CHF 70.00 (Rechnung wird zugestellt)
CHF 15.00
CHF 25.00
CHF 20.00
CHF 5.00
CHF 10.00
CHF 400 / 200