Schwangerschaftskontrollen, Geburt und Wochenbettbetreuung werden von der Krankenkasse übernommen.
Seit März 2014 werden sämtliche Leistungen bei einer Risikoschwangerschaft von der Grundversicherung getragen.
Bei einer ambulanten Geburt werden die Infrastrukturkosten von 700.- durch die Krankenkasse bezahlt.
Bei einer stationären Geburt werden sämtliche Kosten der Frau vom Kanton und der Krankenkasse übernommen.
Für den Partner werden die Kosten für Übernachtungen und Mahlzeiten separat in Rechnung gestellt.
Für die Erreichbarkeit in der Schwangerschaft und Pikettdienst während dem Geburtszeitraum erhalten die Hebammen eine Entschädigung von Fr. 200.00. Wir bitten Euch diesen Betrag bei der nächsten Kontrolle der Hebamme in bar zu übergeben.
1) Hebammen-Rufbereitschaft-Entschädigung Fr. 200.00
2) Geburt und anschliessende Wochenbettbetreuung im Geburtshaus (Fallpauschale durch Krankenkasse und Kanton)
3) Infrastrukturkosten bei ambulanter Geburt von Fr. 700.00 (durch die Grundversicherung gedeckt)
4) Kosten für Übernachtung und Frühstück für Partner Fr . 75.00 (Rechnung wird zugestellt)
5) Geburtspoolmiete für zu Hause Fr. 400.00 / 200.00