Schwangerschaftskontrollen, Geburt und Wochenbettbetreuung werden von der Krankenkasse übernommen.
Seit März 2014 werden sämtliche Leistungen bei einer Risikoschwangerschaft von der Grundversicherung getragen.
Bei einer ambulanten Geburt werden die Infrastrukturkosten von CHF 700 durch die Krankenkasse bezahlt.
Bei einer stationären Geburt werden sämtliche Kosten der Frau vom Kanton und der Krankenkasse übernommen.
Für den Partner werden die Kosten für Übernachtungen und Mahlzeiten separat in Rechnung gestellt.
Für die Erreichbarkeit in der Schwangerschaft und Pikettdienst während dem Geburtszeitraum erhalten die Hebammen eine Entschädigung von CHF 200.
1) Hebammen-Rufbereitschaft-Entschädigung
2) Geburt und anschliessende Wochenbettbetreuung im Geburtshaus
3) Infrastrukturkosten bei ambulanter Geburt
4) Kosten für Übernachtung und Frühstück für Partner
5) Geburtspoolmiete für zu Hause
CHF 200
(Fallpauschale durch Krankenkasse und Kanton)
CHF 700 (durch die Grundversicherung gedeckt)
CHF 75 (Rechnung wird zugestellt)
CHF 400 / 200